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   LSG Bayern, 27.03.2015 - L 15 VK 12/13   

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LSG Bayern, 27.03.2015 - L 15 VK 12/13 (https://dejure.org/2015,18996)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.03.2015 - L 15 VK 12/13 (https://dejure.org/2015,18996)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. März 2015 - L 15 VK 12/13 (https://dejure.org/2015,18996)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Bayern, 18.03.2013 - L 15 VK 11/11

    Schädigungsfolge, Anerkennung, Beschädigtenversorgung, Prüfungsumfang,

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2015 - L 15 VK 12/13
    In Betracht dafür kommt neben einer Verschlimmerung der als Schädigungsfolgen bereits anerkannten Gesundheitsstörungen das Auftreten weiterer noch als Schädigungsfolgen anzuerkennender Gesundheitsstörungen nach dem letzten bestandskräftigen Bescheid (ständige Rspr. des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 18.03.2013, Az.: L 15 VK 11/11, vom BSG bestätigt mit Beschluss vom 31.07.2013, Az.: B 9 V 31/13 B).

    Diesen Prüfungsmaßstab, den der Senat beispielsweise im Urteil vom 18.03.2013, Az.: L 15 VK 11/11, ausführlich dargestellt hat, hat das BSG, dessen Rechtsprechung zu § 44 SGB X nicht immer einheitlich ist (vgl. vorgenanntes Urteil des Senats vom 18.03.2013, dort Ziff. 3.3.1. der Gründe), ausdrücklich bestätigt, wenn es im Anschluss an das vorgenannte Urteil des Senats mit Beschluss vom 31.07.2013, Az.: B 9 V 31/13 B, Folgendes ausgeführt hat:.

    In Betracht dafür kommt neben einer Verschlimmerung der als Schädigungsfolgen bereits anerkannten Gesundheitsstörungen das Auftreten weiterer noch als Schädigungsfolgen anzuerkennender Gesundheitsstörungen nach dem letzten bestandskräftigen Bescheid (ständige Rspr. des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 18.03.2013, Az.: L 15 VK 11/11, vom BSG bestätigt mit Beschluss vom 31.07.2013, Az.: B 9 V 31/13 B).

  • BSG, 31.07.2013 - B 9 V 31/13 B
    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2015 - L 15 VK 12/13
    In Betracht dafür kommt neben einer Verschlimmerung der als Schädigungsfolgen bereits anerkannten Gesundheitsstörungen das Auftreten weiterer noch als Schädigungsfolgen anzuerkennender Gesundheitsstörungen nach dem letzten bestandskräftigen Bescheid (ständige Rspr. des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 18.03.2013, Az.: L 15 VK 11/11, vom BSG bestätigt mit Beschluss vom 31.07.2013, Az.: B 9 V 31/13 B).

    Diesen Prüfungsmaßstab, den der Senat beispielsweise im Urteil vom 18.03.2013, Az.: L 15 VK 11/11, ausführlich dargestellt hat, hat das BSG, dessen Rechtsprechung zu § 44 SGB X nicht immer einheitlich ist (vgl. vorgenanntes Urteil des Senats vom 18.03.2013, dort Ziff. 3.3.1. der Gründe), ausdrücklich bestätigt, wenn es im Anschluss an das vorgenannte Urteil des Senats mit Beschluss vom 31.07.2013, Az.: B 9 V 31/13 B, Folgendes ausgeführt hat:.

    In Betracht dafür kommt neben einer Verschlimmerung der als Schädigungsfolgen bereits anerkannten Gesundheitsstörungen das Auftreten weiterer noch als Schädigungsfolgen anzuerkennender Gesundheitsstörungen nach dem letzten bestandskräftigen Bescheid (ständige Rspr. des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 18.03.2013, Az.: L 15 VK 11/11, vom BSG bestätigt mit Beschluss vom 31.07.2013, Az.: B 9 V 31/13 B).

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2015 - L 15 VK 12/13
    Bei der oben genannten ersten Alternative handelt es sich um eine rein rechtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der bestandskräftig gewordenen Entscheidung, bei der es auf den Vortrag neuer Tatsachen nicht ankommt und die von Amts wegen zu erfolgen hat (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 05.09.2006, Az.: B 2 U 24/05 R).

    Für die zweite Alternative kommt es auf die Benennung neuer Tatsachen und Beweismittel im Rahmen eines abgestuften Verfahrens an (vgl. BSG, Urteil vom 03.02.1988, Az.: 9/9a RV 18/86, das auch im Urteil des BSG vom 05.09.2006, Az.: B 2 U 24/05 R nicht infrage gestellt worden ist).

    Es liegt daher der zweiten Alternative ein Verfahren zugrunde, bei der es auf die Benennung neuer Tatsachen und Beweismittel ankommt (vgl. BSG, Urteil vom 05.09.2006, Az.: B 2 U 24/05 R).

  • BSG, 09.08.1995 - 9 BVg 5/95
    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2015 - L 15 VK 12/13
    Denn § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X gibt nur der Verwaltung selbst, nicht aber dem Gericht die Möglichkeit, sich über eine frühere negative Entscheidung zu Gunsten des Antragstellers hinwegzusetzen (vgl. BSG, Beschluss vom 09.08.1995, Az.: 9 BVg 5/95; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 11.04.2004, Az.: L 8 U 115/02; ständige Rspr. des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 18.02.2014, Az.: L 15 VK 3/12).

    Dies hat zur Konsequenz, dass auch der Senat in der Sache voll zu prüfen hat (vgl. BSG, Beschluss vom 09.08.1995, Az.: 9 BVg 5/95), ob die geltend gemachten Schmerzen beim Geschlechtsverkehr auf Granatsplitter im Hodensack und damit auf die Kriegsverletzung zurückzuführen sind.

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 22/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage wegen fehlendem

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2015 - L 15 VK 12/13
    Eine bloße - abstrakte oder konkrete - Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs reicht nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 26.11.1968, Az.: 9 RV 610/66; für den vergleichbaren Rechtsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung: BSG, Urteil vom 22.06.2004, Az.: B 2 U 22/03 R).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 20/91

    Bemessung der MdE durch die Unfallfolgen bei Eintritt unfallunabhängiger völliger

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2015 - L 15 VK 12/13
    Spätere schädigungsfremde Nachschäden sind von der Entschädigungspflicht ausgeschlossen und haben keinen Einfluss auf die Höhe des GdS, selbst wenn sie sich auf die Schädigungsfolgen dahingehend auswirken, dass sie die Auswirkungen der Schädigungsfolgen verstärken (ständige Rspr., vgl. zum Bereich der Kriegsopferversorgung: Urteil des BSG vom 10.12.1975, Az.: 9 RV 112/75; Urteil des Senats vom 08.04.2014, Az.: L 15 VK 19/13; zum vergleichbaren Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung: BSG, Urteile vom 21.09.1967, Az.: 2 RU 65/66, und vom 17.03.1992, Az.: 2 RU 20/91).
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2015 - L 15 VK 12/13
    Eine potentielle Ursache begründet daher dann einen wahrscheinlichen Zusammenhang, wenn ihr nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber jeder anderen Möglichkeit ein deutliches Übergewicht zukommt (vgl. BSG, Urteil vom 22.09.1977, Az.: 10 RV 15/77).
  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 112/75

    Kriegsbeschädigung - Verlust der Sehkraft - Änderung der Verhältnisse -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2015 - L 15 VK 12/13
    Spätere schädigungsfremde Nachschäden sind von der Entschädigungspflicht ausgeschlossen und haben keinen Einfluss auf die Höhe des GdS, selbst wenn sie sich auf die Schädigungsfolgen dahingehend auswirken, dass sie die Auswirkungen der Schädigungsfolgen verstärken (ständige Rspr., vgl. zum Bereich der Kriegsopferversorgung: Urteil des BSG vom 10.12.1975, Az.: 9 RV 112/75; Urteil des Senats vom 08.04.2014, Az.: L 15 VK 19/13; zum vergleichbaren Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung: BSG, Urteile vom 21.09.1967, Az.: 2 RU 65/66, und vom 17.03.1992, Az.: 2 RU 20/91).
  • LSG Bayern, 08.04.2014 - L 15 VK 19/13

    Spätere unfallunabhängige Nachschäden sind von der Entschädigungspflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2015 - L 15 VK 12/13
    Spätere schädigungsfremde Nachschäden sind von der Entschädigungspflicht ausgeschlossen und haben keinen Einfluss auf die Höhe des GdS, selbst wenn sie sich auf die Schädigungsfolgen dahingehend auswirken, dass sie die Auswirkungen der Schädigungsfolgen verstärken (ständige Rspr., vgl. zum Bereich der Kriegsopferversorgung: Urteil des BSG vom 10.12.1975, Az.: 9 RV 112/75; Urteil des Senats vom 08.04.2014, Az.: L 15 VK 19/13; zum vergleichbaren Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung: BSG, Urteile vom 21.09.1967, Az.: 2 RU 65/66, und vom 17.03.1992, Az.: 2 RU 20/91).
  • BSG, 21.09.1967 - 2 RU 65/66

    Voraussetzungen eines Teilurteils - Leistungsfeststellung - Änderung maßgebender

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2015 - L 15 VK 12/13
    Spätere schädigungsfremde Nachschäden sind von der Entschädigungspflicht ausgeschlossen und haben keinen Einfluss auf die Höhe des GdS, selbst wenn sie sich auf die Schädigungsfolgen dahingehend auswirken, dass sie die Auswirkungen der Schädigungsfolgen verstärken (ständige Rspr., vgl. zum Bereich der Kriegsopferversorgung: Urteil des BSG vom 10.12.1975, Az.: 9 RV 112/75; Urteil des Senats vom 08.04.2014, Az.: L 15 VK 19/13; zum vergleichbaren Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung: BSG, Urteile vom 21.09.1967, Az.: 2 RU 65/66, und vom 17.03.1992, Az.: 2 RU 20/91).
  • BSG, 26.11.1968 - 9 RV 610/66
  • BSG, 25.06.1963 - 11 RV 568/62

    Bewertung der MdE wegen einer Schädigungsfolge - Nachschaden

  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

  • BSG, 06.03.1991 - 9b RAr 7/90

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit unanfechtbarer belastender Verwaltungsakte

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

  • LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VK 3/12
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2004 - L 8 U 115/02
  • SG Augsburg, 04.07.2016 - S 4 U 11/16
    Wie bereits im gerichtlichen Schreiben vom 30.05.2016 dargestellt, ist der Prüfmaßstab des § 44 SGB X relativ eng (vgl. u.a. BayLSG, Urteil vom 27.03.2015 - L 15 VK 12/13 -, Rn. 54 - 65 m.w.N., juris; Urteil vom 08.04.2014 - L 15 VK 2/11 -, juris).

    Eine Behörde ist nur wenn die Prüfung zu dem Ergebnis führt, dass ursprünglich nicht bekannte Tatsachen oder Erkenntnisse vorliegen, die für die Entscheidung wesentlich sind, oder wenn sich herausstellt, dass das Recht unrichtig angewandt worden ist, dazu verpflichtet, ohne Rücksicht auf die Bindungswirkung erneut zu entscheiden (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 03.02.1988, Az.: 9/9a RV 18/86; BayLSG, Urteil vom 27.03.2015, a.a.O.).

    Auch das Gericht darf nach der geltenden Rechtsprechung des BayLSG (Urteil vom 27.03.2015, a.a.O.) den gesamten Sachverhalt einer wiederholten Sachprüfung nicht unterziehen, wenn die Behörde unter zutreffender Anwendung des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X eine erneute Sachprüfung und Sachentscheidung abgelehnt hat. .

  • LSG Bayern, 12.02.2019 - L 15 VH 1/15

    Leistungen der Sozialen Entschädigung bei gesundheitlicher Schädigung nach dem

    Wenn die Behörde in ihrem Überprüfungsbescheid in die Sachprüfung eingestiegen ist, ist die vollständige Überprüfung des Ausgangsbescheids auch im gerichtlichen Verfahren eröffnet (Fortführung der st. Rspr. des Senats, vgl. Urteile v. 27.03.2015 - L 15 VK 12/13 - sowie 26.09.2017 - L 15 VS 14/14).

    Weil der Beklagte in seinem Überprüfungsbescheid vom 09.01.2013 in die Sachprüfung eingestiegen ist, ist die vollständige Überprüfung auch im gerichtlichen Verfahren eröffnet (siehe die Urteile des Senats vom 27.03.2015 - L 15 VK 12/13 - sowie vom 26.09.2017 - L 15 VS 14/14).

  • LSG Bayern, 02.07.2019 - L 15 VJ 4/16

    Soziales Entschädigungsrecht: Zur Anerkennung eines Impfschadens mit der

    Weil der Beklagte in seinem Widerspruchsbescheid vom 20.09.2011 in die Sachprüfung eingetreten ist, ist die vollständige Überprüfung auch im gerichtlichen Verfahren eröffnet (vgl. BayLSG, Urteil vom 27.03.2015, L 15 VK 12/13, juris Rn. 68 f.) Das Berufungsgericht hat daher zu prüfen, ob die geltend gemachten Gesundheitsstörungen als Impfschaden anzuerkennen sind und einen Anspruch auf Gewährung einer Beschädigtenrente nach § 60 Abs. 1 Satz 1 IfSG i.V.m. § 31 Bundesversorgungsgesetz (BVG) begründen.
  • LSG Bayern, 02.05.2023 - L 15 VJ 5/19

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Rente, Bescheid, Nichtzulassung, Behinderung,

    Vorliegend ist die vollständige Überprüfung im gerichtlichen Verfahren jedoch bereits deshalb eröffnet, weil der Beklagte zwar nicht im Überprüfungs-, jedoch dann im Widerspruchsbescheid vom 10.03.2011 in die Sachprüfung eingestiegen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 27.03.2015 - L 15 VK 12/13 - und vom 26.09.2017 - L 15 VS 14/14).
  • LSG Bayern, 17.05.2022 - L 15 BL 6/20

    Soziales Entschädigungsrecht: Einwand der Zweckverfehlung bei kognitiven

    Dies folgt bereits daraus, dass der Beklagte in seinem Überprüfungsbescheid in die Sachprüfung eingestiegen ist (so schon die langjährige Rspr. des Senats, s. z.B. die Urteile vom 27.03.2015 - L 15 VK 12/13 - und 26.09.2017 - L 15 VS 14/14).
  • LSG Bayern, 26.09.2017 - L 15 VS 14/14

    Anhörung, Beweislast, Diabetes, Eingewöhnungsmarsch, Erfrierungen, gerichtlicher

    Weil der damalig zuständige Versorgungsträger, § 44 Abs. 3 SGB X, in seinem Überprüfungsbescheid vom 03.07.2009 in die Sachprüfung eingestiegen ist, ist die vollständige Überprüfung auch im gerichtlichen Verfahren eröffnet (s. BayLSG, Urteil vom 27.03.2015, Az.: L 15 VK 12/13, juris Rn. 68 f.) Das Berufungsgericht hat daher zu prüfen, ob die geltend gemachten Gesundheitsstörungen auf eine Wehrdienstbeschädigung zurückzuführen sind und einen Anspruch auf Versorgung nach § 80 SVG i.V.m. §§ 30, 31 Bundesversorgungsgesetz (BVG) begründen.
  • LSG Bayern, 26.02.2021 - L 20 VU 2/17

    Strafrechtliche Rehabilitierung bezüglich Inhaftierung in der DDR; Anerkennung

    Da der Beklagte in seinem Überprüfungsbescheid nach § 44 SGB X vom 04.01.2012 bzgl. der beiden genannte streitigen Aspekte in die Sachprüfung eingestiegen ist, ist auch im gerichtlichen Verfahren eine vollständige Überprüfung vorzunehmen (Bayer. LSG, Urteile vom 27.03.2015, L 15 VK 12/13, und vom 26.09.2017, L 15 VS 14/14).
  • LSG Bayern, 26.11.2020 - L 20 VU 2/17

    Soziales Entschädigungsrecht: Verhältnis zwischen Anspruch wegen Haftschäden nach

    Da der Beklagte in seinem Überprüfungsbescheid nach § 44 SGB X vom 04.01.2012 bzgl. der beiden genannte streitigen Aspekte in die Sachprüfung eingestiegen ist, ist auch im gerichtlichen Verfahren eine vollständige Überprüfung vorzunehmen (Bayer. LSG, Urteile vom 27.03.2015, L 15 VK 12/13, und vom 26.09.2017, L 15 VS 14/14).
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